51 Konkret spiegelte der Beschuldigte insbesondere mit folgenden Handlungen bzw. in folgenden Situationen wahrheitswidrig eine schlechte Gesundheitssituation und demzufolge die vollständige Arbeitsunfähigkeit vor: - Ab dem 27. November 2002 in Untersuchungen gegenüber Dr. P.________, ab dem 27. Februar 2003 in mehreren ärztlichen Untersuchungen gegenüber Dr. Q.