sprach er sein Verhalten und das Verhalten sowie die Schilderungen der ihn mehrmals zu den Untersuchungen begleitenden Personen und Familienmitglieder ab, liess sich mehrmals durch diese stützen und sorgte dafür, dass sie bei Nachfragen seine Angaben bestätigten. Damit täuschte er sowohl die ihn im Auftrag der Taggeldversicherung, der IV und der Ausgleichskasse des Kantons Bern untersuchenden Ärzte, welche gestützt auf das Verhalten des Beschuldigten entsprechende Gutachten und Berichte erstellten sowie die für die Leistungszusprechung zuständigen Personen sowie Mitarbeiter der Sozialdienste und seine eigenen Anwälte