_ erfolgte. Die in der Anklageschrift angegebenen Höhen der Taggeld-, Renten- und Ergänzungsleistungen, welche aufgrund der fälschlicherweise angenommenen Arbeitsunfähigkeit des Beschuldigten erbracht wurden, ergeben sich aus folgenden Aktenstellen: Die Taggeldversicherung erbrachte vom 2. Dezember 2002 bis zum 16. November 2004 Taggeldleistungen von insgesamt CHF 106'075.40 (pag. 120). Die von Januar 2004 bis Juli 2009 erbrachten Ergänzungsleistungen belaufen sich auf insgesamt CHF 90'835.00 (Kopien AK-Akten pag.