gung auch abwies. 13.4 Präzisierungen zur Deliktszeit und zum Deliktsbetrag In der Anklageschrift wird dem Beschuldigten vorgeworfen, die täuschenden Handlungen ab dem 7. Oktober 2002 gegenüber Dr. P.________ vorgenommen zu haben (pag. 553, Ziff. I.1.a, 1. Lemma der Anklageschrift). An diesem 7. Oktober 2002 wurde der Beschuldigte von Dr. P.________ für eine Woche krankgeschrieben (pag. 183). Danach nahm der Beschuldigte die Arbeit offenbar wieder auf, bevor er ab dem 18. November 2002 nicht mehr zur Arbeit erschien (vgl. pag. 123). Am 27. November 2002 attestierte ihm dann Dr. P.______