Ab dem 18. November 2002 erschien der Beschuldigte nicht mehr zur Arbeit, wofür er später ein Arztzeugnis von Dr. P.________ vom 27. November 2002 vorwies, welches ihm rückwirkend auf den 18. November 2002 eine Arbeitsunfähigkeit von 100 Prozent attestierte (pag. 183).