Auch im Zusammenhang mit der fast dreimonatigen Untersuchungshaft Ende 2004, welche er zumindest teilweise in einer Dreierzelle verbrachte, zeigten sich offenbar keine solchen oder anders gelagerte Auffälligkeiten (vgl. E. 13.2.1 oben). Dies obwohl sich die Gefängnisärzte aufgrund einer Mandelentzündung sogar besonders mit dem Hals- und Rachenbereich des Beschuldigten auseinandergesetzt haben dürften und er zu diesem Zweck sogar im Inselspital untersucht worden war (vgl. Schreiben des Untersuchungsrichters vom 4. November 2004, Akten S 09 200 pag. I/71 f., wo etwa auch steht, dass der Gesundheitsdienst den Beschuldigten als fröhlich erlebt habe; vgl. auch pag. 851, Z. 13–16).