849, Z. 44). Letztere schilderte aber etwa gegenüber den PZM-Gutachtern nichts derartiges, sondern gab an, dass der Beschuldigte «nur schlafe» (pag. 311). Auch im Zusammenhang mit der fast dreimonatigen Untersuchungshaft Ende 2004, welche er zumindest teilweise in einer Dreierzelle verbrachte, zeigten sich offenbar keine solchen oder anders gelagerte Auffälligkeiten (vgl. E. 13.2.1 oben).