353, wonach er angab, die ganze Nacht nicht schlafen zu können, wobei die traumatischen Bilder hervorgekommen seien, sobald er die Augen zugemacht habe.). Auch davon, dass nach kurzem Einschlafen die Luft blockiert habe und er gleich wieder aufgewacht sei – wie der Beschuldigte in seinem letzten Wort (pag. 861) offenbar aufgrund des Plädoyers der Generalstaatsanwaltschaft nachschob –, war nie die Rede. Eine entsprechende Symptomatik in der Nacht hätte auch anderen Personen aufgefallen sein müssen, etwa im Rahmen des dreitägigen Spitalaufenthalts im Spital F.________ im Januar 2005 oder der Ehefrau des Beschuldigten, mit der er das Schlafzimmer teilte (vgl. pag. 849, Z. 44).