Gerade die Tatsache, dass über die Jahre hinweg verschiedenste psychiatrische Diagnosen gestellt wurden, zeigt, dass zur diagnostischen Einordnung der vom Beschuldigten angegebenen Beschwerden alles Mögliche in Betracht gezogen wurde, wobei sich die Ärzte untereinander nicht immer einig waren. Dass dabei mit Schlafapnoe ausgerechnet eine relativ verbreitete Krankheit völlig ausser Acht gelassen worden wäre, hätte es auch nur ansatzweise Hinweise darauf gegeben, ist abwegig. Es kann nur einen Grund geben, warum die Schlafapnoe des Beschuldigten in all den Jahren nie ein Thema war: Er hat gegenüber den behandelnden Ärzten offensichtlich nie von entsprechenden Symptomen gesprochen.