Er wurde in diesen Jahren von zahlreichen Ärzten und medizinischen Fachpersonen untersucht, entgegen dem Vorbringen der Verteidigung auch immer wieder körperlich. So war der Beschuldigte etwa im Januar 2005 während drei Tagen im Spital F.________ hospitalisiert wegen angeblichem Schwankschwindel, zu dessen Abklärung insbesondere eine Computer- (CT) und Magnetresonanztomographie (MRT) des Schädels veranlasst wurde, wobei sich kein pathologischer Befund ergab (Kopien IV-Akten pag. 344 f.; vgl. Kopien IV- Akten pag. 309 f.). Da die Ärzte offenbar somatische Ursachen ausschlossen, wur-