Dass er sich eine solche Fahrt zutraute, er sie problemlos bewältigte und die Reisestrapazen offenbar so gut wegstecken konnte, ist mit einer Schlafapnoe, erst recht mit einer so ausgeprägten, dass sie Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit gehabt hätte, nicht vereinbar. Hinzu kommt, dass der Gesundheitszustand des Beschuldigten zwischen 2002 und 2011 in den Akten durch zahlreiche ärztliche Berichte, Gutachten und Zeugnisse sehr gut und gründlich dokumentiert ist. Er wurde in diesen Jahren von zahlreichen Ärzten und medizinischen Fachpersonen untersucht, entgegen dem Vorbringen der Verteidigung auch immer wieder körperlich.