Trotz dieser körperlichen und geistigen Strapazen sind auf den Aufzeichnungen keine Hinweise auf Schläfrigkeit, Konzentrationsstörungen oder andere körperliche oder geistige Einschränkungen auszumachen, in Ancona angekommen zeigte sich der Beschuldigte sogar in bester Verfassung. Dass er sich eine solche Fahrt zutraute, er sie problemlos bewältigte und die Reisestrapazen offenbar so gut wegstecken konnte, ist mit einer Schlafapnoe, erst recht mit einer so ausgeprägten, dass sie Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit gehabt hätte, nicht vereinbar.