___ – wo man am frühesten Morgen losfuhr (um 4:45 Uhr war man bereits in Kandersteg) – nach Ancona genannt werden. Den Grossteil der langen, anstrengenden und trotzdem fast ohne Pausen geführten Fahrt verbrachte der Beschuldigte am Steuer, wobei teilweise sehr dichter Verkehr herrschte und er soweit möglich stets mit zügiger Geschwindigkeit unterwegs war (E. 13.2.2 oben). Trotz dieser körperlichen und geistigen Strapazen sind auf den Aufzeichnungen keine Hinweise auf Schläfrigkeit, Konzentrationsstörungen oder andere körperliche oder geistige Einschränkungen auszumachen, in Ancona angekommen zeigte sich der Beschuldigte sogar in bester Verfassung.