Von diesen Akten, insbesondere von denjenigen aus dem Strafverfahren S 09 200, die ein ganz anderes Bild vom Gesundheitszustand des Beschuldigten während der Deliktszeit zeigen, hatte Dr. K.________ zumindest nicht detailliert Kenntnis. Als ein besonders illustratives Indiz kann an dieser Stelle nochmals die durch die Observation aufgedeckte und detailliert dokumentierte fast zehnstündige Autofahrt des Beschuldigten mit der ganzen Familie am 4. Juli 2009 von F.________ – wo man am frühesten Morgen losfuhr (um 4:45 Uhr war man bereits in Kandersteg) – nach Ancona genannt werden.