Bei Schlafapnoe handle es sich um eine sich entwickelnde Krankheit, die beim Beschuldigten bei der ersten Diagnose 2014 schon schwergradig gewesen sei und daher bereits einige Jahre zuvor bestanden haben müsse. Ursache bzw. Mitursache sei also die Schlafapnoe gewesen, bis 2014 sei aber nie die richtige Diagnose gestellt worden, obwohl der Beschuldigte immer wieder über schlechten Schlaf geklagt habe. Es sei klar, dass der Beschuldigte nicht selber von Schlafapnoe gesprochen habe; die ärztliche Diagnosestellung sei von der Art, wie der Arzt frage, abhängig.