Zur Begründung führte die Verteidigung zusammengefasst an, wie im Bericht festgehalten, könne Schlafapnoe über längere Zeit auch zu psychischen Auswirkungen führen, sodass vorliegend ein direkter Zusammenhang mit den psychischen Krankheiten wahrscheinlich sei. Bei Schlafapnoe handle es sich um eine sich entwickelnde Krankheit, die beim Beschuldigten bei der ersten Diagnose 2014 schon schwergradig gewesen sei und daher bereits einige Jahre zuvor bestanden haben müsse.