44 ten gesprochen haben, erstaunte diese Besserung, wenn nicht von Simulation ausgegangen würde. 13.3 Zur geltend gemachen Schlafapnoe Die Verteidigung machte im oberinstanzlichen Verfahren geltend, man müsse insbesondere gestützt auf den Bericht von Dr. K.________ vom 16. April 2018 davon ausgehen, dass der Beschuldigte schon während dem vorliegenden Tatzeitraum an einer Schlafapnoe gelitten habe.