wo von einer umfassenden Betreuung durch den Beschuldigten die Rede ist; pag. 845, Z. 27 f.) und sind regelmässige Ferien im Kosovo möglich (vgl. Kopien Akten Sozialdienst pag. 290, 297, 308, 324; pag. 845, Z. 30–35). Nur am Rande sei erwähnt, dass der Beschuldigte für die Zeit vom 30. Juni 2014 bis zum 11. Juli 2014 Zeugnisse von Dr. I.________ vorlegte, die eine Arbeitsunfähigkeit von 100 Prozent attestieren und der Ferienantritt mit Reise in den Kosovo am 15. Juli 2014 erfolgte (Kopien Akten Sozialdienst pag. 324 f., 420). Schwächen und wirres Verhalten wie der Beschuldigte es insbesondere gegenüber Dr. S.__