Die geschilderte verzerrte Darstellung (z.B. Leichen, die «komm» sagen) sei eher untypisch für die Schilderung von Flashbacks, da sich Flashbacks auf real erlebte Situationen bezögen, die immer wieder erlebt würden (Akten S 09 200 pag. VI/547). Die fehlende vegetative Übererregung nach dem Erlebnis und das als kühl und rational beschriebene eigene Handeln sind auch Prof. Dr. E.________ aufgefallen. Auch er legte im Gutachten nachvollziehbar dar, wieso er das Geschilderte für wenig plausibel erachtet (pag. 71). Zudem hat sich der Beschuldigte immer wieder, mehrmals auch ferienhalber in das wenige Kilometer von Reçak entfernte (vgl. pag.