Untersuchungsbericht Prof. Dr. E.________, pag. 69). Ebenfalls widersetzte sich der Beschuldigte wiederholt den ärztlichen Ratschlägen, was die Absolvierung einer stationären Therapie anbelangt. Seine zuletzt dazu gemachte Aussage, er habe stationär untersucht werden wollen, dies sei ihm jedoch nie angeboten worden (pag. 849, Z. 28–32), widerspricht zahlreichen Aktenstellen, aus denen sein beharrliches Desinteresse an einer solchen Massnahme – die ihm teilweise auch von den von ihm sonst immer bemühten Ärzten nahegelegt worden war (vgl. die Angaben im Gutachten des PZM vom 28. August 2006, pag. 311 f., wonach Dr. Q.__