Ein zweites Fahrzeug, mit dem gemäss dem Beschuldigten sogar Fahrerwechsel stattgefunden haben sollen, hat er nicht nur selber bisher nie erwähnt, sondern wäre zweifellos auch den beiden observierenden Personen aufgefallen, welche dem Fahrzeug des Beschuldigten während Stunden folgten und dieses minutiös beobachteten. Entsprechende Hinweise sind auch nicht in den zahlreichen Filmsequenzen der Fahrt auszumachen (z.B. ist um 8:49 Uhr [DVD, pag. 106], als die Fahrt auf einem Autobahnparkplatz kurz unterbrochen wurde, kein zweites Fahrzeug zu sehen).