Anschliessend fuhr der Beschuldigte bis zum Hafengelände von Ancona und mit dem Fahrzeug um 14:48 Uhr auch auf die Fähre. Damit hat er jedenfalls den grössten Teil der fast zehnstündigen Fahrt von F.________ bis Ancona, teilweise bei sehr dichtem Verkehr, mit zügiger Geschwindigkeit und fast ohne Pausen als Fahrer bewältigt. Auf den verschiedenen Aufnahmen des Hafengeländes ist auch zu sehen, dass der Beschuldigte diese Reisestrapazen gut verkraftet zu haben scheint und sich in freudiger Verfassung präsentierte (z.B. 14:45–14:46 Uhr, als er mit den Kindern der Kaimauer entlang lief und mit ihnen das Hafenbecken beobachtete). Irgendwelche Einschränkungen