Die auf Vorhalt dieser Aufnahmen vom Beschuldigten vor der Kammer erstmals abgegebene Begründung, wieso nicht er, sondern seine Ehefrau am Steuer gesessen haben soll, wirken völlig abwegig und unlogisch. Der Beschuldigte gab an, er sei auf dem Beifahrersitz gesessen und, als es Schwierigkeiten mit dem Ticket gegeben habe, sei er zum Fahrersitz gegangen, habe es selber versucht und sei sodann auf der Fahrerseite ausgestiegen. Anschliessend sei er wieder auf der Fahrerseite eingestiegen und habe sich auf den Beifahrersitz begeben (pag. 847, Z. 41–45, pag. 848, Z. 1–7)