Zu Beginn der Aufnahme (13:43:49 Uhr) sieht man den aus dem Fahrerfenster gehaltenen Arm des Beschuldigten, wobei aus der Armhaltung und -bewegung davon ausgegangen werden kann, dass der Beschuldigte auf dem Fahrersitz sass. In der Folge öffnet sich die Fahrertüre (wegen den engen Platzverhältnissen nur) leicht und der Beschuldigte schlängelt sich aus dem Fahrzeug (13:45:05 Uhr). Nur kurze Zeit später (13:45:31 Uhr) steigt er wieder auf der Fahrerseite ein. Die auf Vorhalt dieser Aufnahmen vom Beschuldigten vor der Kammer erstmals abgegebene Begründung, wieso nicht er, sondern seine Ehefrau am Steuer gesessen haben soll, wirken völlig abwegig und unlogisch.