Ebenfalls teilweise filmisch dokumentiert ist eine kurze Pause um 8:47 Uhr auf einem Autobahnrastplatz zur Verrichtung der Notdurft. Wie im Bericht angegeben bewegte sich der Beschuldigte raschen Laufschritts zurück zum Fahrzeug, ohne jede erkennbare Einschränkung im Bewegungsablauf. Das Fahrzeug betrat er wiederum auf der linken Seite, wobei der in den Aufnahmen vor dem Einsteigen unter dem Fahrzeug sichtbare Fuss (8:49:48 Uhr) darauf hindeutet, dass er sich wieder auf den Fahrersitz begab. Dies deckt sich auch mit den Angaben der beiden Beobachter, wonach der Beschuldigte weiterhin das Fahrzeug lenkte. Um 10:38 Uhr