838, Z. 17 f.), stimmen – soweit solche bestehen – durchwegs mit den Filmaufnahmen überein und erscheinen auch sonst als zuverlässig und präzise. Ausgesprochen detailliert schilderte der Zeuge, was sich auf dem direkt vor ihm auf dem Autozug befindlichen dunkelgrünen Mercedes – bei welchem er zuvor am frühen Morgen des 4. Juli 2009 den Beschuldigten als Fahrer ausgemacht hatte und dem er danach gefolgt war – zutrug. Dabei schliesst die Tatsache, dass der Beschuldigte Nichtraucher ist, keineswegs aus, dass er damals – aus dem Fahrzeug ausgestiegen, an die Zugsreling lehnend und aufmerksam die Umgebung beobachtend (pag.