Dass – wie es der Zeuge auch selber angab (pag. 839, Z. 5 f.) – nicht nur einseitig belastende Elemente Eingang in den Bericht fanden, zeigt etwa auch die Tatsache, dass der 1. Juli 2009 dokumentiert ist, obwohl der Beschuldigte an diesem Tag gar nicht festgestellt werden konnte (pag. 36 f.). Die Angaben im Bericht, welche der Zeuge vor der Kammer nochmals bestätigt hat (pag. 838, Z. 17 f.), stimmen – soweit solche bestehen – durchwegs mit den Filmaufnahmen überein und erscheinen auch sonst als zuverlässig und präzise.