») betonte der Beschuldigte, nicht mehr Auto zu fahren. Entgegen diesen Angaben war der Beschuldigte am Abend des 16. Oktober 2005 auf der Autobahn zwischen Yverdon-les-Bains und Bern mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, woraufhin er von zwei Polizisten der Kantonspolizei Waadt angehalten und als Fahrer identifiziert wurde (Polizeirapport, pag. 256 ff.; Strafmandat, pag. 246 ff.). Letzteres bestätigten nicht nur die beiden Polizisten ausdrücklich im schriftlichen Rapport sondern gab auch der Beschuldigte sowohl vor Ort gegenüber den Polizei – wo er angegeben hatte, er sei auf dem Weg von Genf nach F.________ gewesen (pag.