39 Z. 118; pag. 416, Z. 136–139). 2009 habe er auf kurzen Strecken wieder probiert, ob es mit dem Auto fahren gehe (pag. 392, Z. 290). Aus verschiedenen Stellen in den Akten geht aber klar hervor, dass diese Aussagen falsch waren und der Beschuldigte sehr wohl mit dem Auto, teilweise sogar über lange Strecken unterwegs war: Gemäss einer Aktennotiz in den Strafakten des Strafverfahrens S 09 200 soll der Beschuldigte am 30. September 2003 (zu schnell) mit dem Auto unterwegs gewesen und gebüsst worden sein (Akten S 09 200 pag.