13.2.2 Autofahrten Vorliegend fällt auf, dass auf den Namen des Beschuldigten – der im Zusammenhang mit den Versicherungsverfahren immer wieder betonte, aufgrund seines Zustandes nicht mehr Auto zu fahren – (teilweise als Mitglied einer Haltergemeinschaft) seit dem Jahr 2002 immer mindestens ein Fahrzeug immatrikuliert war (vgl. Auskunftserteilung des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts des Kantons Bern vom 20. August 2015, pag. 199 ff.). Der Beschuldigte selber gab dazu an, er habe die Fahrzeuge bis 2002 benutzt und danach sei nur seine Frau gefahren (pag. 415,