Schliesslich kann konstatiert werden, dass auch die sprachlichen Fähigkeiten des Beschuldigten im geschilderten Zeitraum extrem und in unerklärlicher Weise schwankten, was sich wie eine rote Linie durch die gesamten Akten zieht. Die Sprachprobleme tauchten dabei vornehmlich bei ärztlichen Begutachtungen, vor allem denjenigen in direktem Zusammenhang mit der Berentung auf, nicht aber im übrigen Verkehr, insbesondere nicht gegenüber der Polizei, der Justiz und den Sozialdiensten, wo ihm regelmässig gute Deutschkenntnisse attestiert wurden.