Beschwerden in einer besonders dramatischen Darbietung inszenierte. Sodann ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte jeweils dafür gesorgt hatte, dass dieses Bild bei Nachfrage auch von den Familienmitgliedern Bestätigung fand und diese ihm teilweise auch dabei behilflich waren, diesen Eindruck zu verstärken, indem sie ihn bei den Untersuchungen stützten. Daran vermag die Tatsache, dass keine Strafverfolgung gegen Familienangehörige stattfand, nichts zu ändern.