38 schlechten Tage immer nur im Zusammenhang mit dem Versicherungs- und danach dem IV-Verfahren hatte, während er bei anderen Behördenkontakten, teilweise kurz davor oder danach, keine entsprechenden Schwierigkeiten bekundete und auch zahlreiche Aktivitäten ohne Unterstützung und Einschränkung ausführen konnte. Von guten Tagen, an denen er keine Beschwerden habe, haben denn auch die teilweise von den Gutachtern befragten Familienangehörigen nicht berichtet.