Von einer leicht übertriebenen Darstellung der eigenen Beschwerden, die vielleicht unbewusst in einer Begutachtungssituation vorkommen kann, war das Verhalten des Beschuldigten weit entfernt. Bei allen Untersuchungen im Zusammenhang mit dem IV- bzw. dem Versicherungsverfahren zeichnete er das Bild eines schwer kranken Mannes, dem grundlegende sprachliche und kognitive Fähigkeiten abhanden gekommen sind. Auffallend ist auch, dass er sich dabei immer wieder eines ähnlichen Gebarens, mit dem er seine angeblich schweren Leiden zu stützen versuchte, bediente.