102 ff., 105). Die polizeiliche Einvernahme vom 5. Februar 2013, in der es inhaltlich unter anderem um Bohrköpfe ging, bestritt der Beschuldigte ebenfalls ohne Übersetzung (pag. 318 ff., Z. 1: «Nein, ich verstehe die Schweizer Mundart ohne Probleme.»). Auch der ebenfalls komplexen, über dreistündigen Einvernahme vor der Staatsanwaltschaft vom 13. März 2014 vermochte der Beschuldigte, in Begleitung seines damaligen amtlichen Verteidigers, gut zu folgen (pag. 384 ff.). Zusammenfassend ist damit festzuhalten, dass der Beschuldigte über die gesamte Deliktszeit unerklärliche Formschwankungen an den Tag legte.