_ vom 30. Juni 2010, wie dem Gutachten entnommen werden kann (pag. 67 ff.): Der Beschuldigte zeigte sich verwirrt, klagte über diverse Beschwerden, stöhnte, mied direkten Blickkontakt mit dem Untersucher, wiederholte seine Worte und diejenigen des Übersetzers, als ob er sie nicht verstanden hätte und schwankte auf dem kurzen Weg ins Untersuchungszimmer, wobei er sich demonstrativ an der Gangwand abstützte.