Auch Auffälligkeiten in der Sprache oder im Denken sind keine auszumachen. Offenbar konnte der Beschuldigte sich noch gut an die Jahre zurückliegenden Ereignisse erinnern. Dies ganz im Gegensatz zu den teilweise abstrusen Lücken im Lang- oder Kurzzeitgedächtnis, wie sie noch zuvor gegenüber dem FPD zutage getreten waren. Trotz der aufwühlenden Situation als Beschuldigter vor Gericht scheint sein Zustand also im Vergleich zu der im FPD-Gutachten vom 17. Juni 2009 beschriebenen Exploration und zu seinen Angaben vom 25. März 2009, wel-