Der Beschuldigte wurde, mit Übersetzer, zur Sache befragt, und vermochte detailliert, stimmig und in Übereinstimmung mit seinen früheren Aussagen zur Sache auszusagen. Nach seiner Einvernahme liess sich der Beschuldigte nicht dispensieren, blieb im Gerichtssaal und machte vom letzten Wort Gebrauch. Die Verhandlung dauerte von 8:00 bis 16:30 Uhr. Am 23. Oktober 2009 fand sich der Beschuldigte auch zur Urteilseröffnung im Gericht ein (Akten S 09 200 pag. VI/615 ff.). Von signifikanten gesundheitlichen Problemen war an der damaligen Hauptverhandlung keine Rede. Auch Auffälligkeiten in der Sprache oder im Denken sind keine auszumachen.