Während es sich bei den Autofahrten am 3. Juli 2009, am 11. September 2009 und dann auch am 24. Februar 2010 um relativ kurze Strecken zum Hausarzt oder in die F.________er Innenstadt handelte, führte die Fahrt am 4. Juli 2009 den Beschuldigten samt Familie bis nach Ancona (Italien), wo die Fähre nach Durrës (Albanien) befahren wurde. Die Reise begann am frühen Morgen, um 4:45 Uhr befand sich das Auto des Beschuldigten schon in der Wartekolonne des Autoverlads in Kandersteg und etwa um 14:00 Uhr war das Hafengelände in Ancona erreicht, nachdem zuvor nur wenige und nur sehr kurze Pausen eingelegt worden waren. Zumindest ein Grossteil der Fahrt von F.___