_, welcher sich als Halbneffe vorgestellt hatte, und die Ehefrau des Beschuldigten anwesend. Diese gaben etwa an, dass sich die Gedächtnisprobleme des Beschuldigten seit 2004 stark verstärkt hätten, der Beschuldigte in der häuslichen Umgebung vollständig pflegeabhängig sei, zu schwach sei, um alleine zu gehen und immer gestützt werden müsse, so auch bei jedem Toilettengang (Akten S 09 200 pag. VI/517). Der Gutachterin fiel auf, dass es diese beiden Familienmitglieder jedoch vehement ablehnten, eine Pause einzulegen, als sie dies nach zweistündiger