Immerhin wurde der Beschuldigte als athletisch wirkend beschrieben und die Exploration konnte auf Deutsch durchgeführt werden. Einen Übersetzter lehnte der Beschuldigte wiederholt ab, anhand seiner Antworten konnte geschlossen werden, dass er die Fragen verstand (Akten S 09 200 pag. VI/509, VI/523 f., unter anderem: «Es entstand zu keinem Zeitpunkt der Eindruck, dass Herr A.________ nicht in der Lage sei, Anordnungen umzusetzen bzw. Fragen richtig zu verstehen.»). Während der ersten Untersuchung waren AG.________, welcher sich als Halbneffe vorgestellt hatte, und die Ehefrau des Beschuldigten anwesend.