So ergab sich das Bild einer schwer gestörten Konzentrationsfähigkeit, der Beschuldigte zeigte schwerste Merkfähigkeitsstörungen (er konnte drei Begriffe kurzfristig nicht im Gedächtnis behalten) und auch das Langzeitgedächtnis erschien als schwer gestört: An persönlich hochrelevante Ereignisse (wie z.B. die Geburtstage und das Alter seiner Kinder) vermochte er sich nicht zu erinnern und selbst allgemeines Basiswissen (z.B. in welche Jahreszeit der Monat April fällt) schien ihm abhandengekommen zu sein. Immerhin wurde der Beschuldigte als athletisch wirkend beschrieben und die Exploration konnte auf Deutsch durchgeführt werden.