VI/489 ff.), ging der Beschuldigte gestützt auf seine Ehefrau und hatte einen kraftlosen Händedruck (Akten S 09 200 pag. VI/523). Während der gesamten Untersuchung mussten die Fragen häufig mehrfach gestellt werden, die Antwortlatenzen waren lang und der Beschuldigte murmelte vor der Beantwortung oft längere Zeit vor sich hin (Akten S 09 200 pag. VI/509 f.). Er zeigte Defizite im Denken und Sprechen. So ergab sich das Bild einer schwer gestörten Konzentrationsfähigkeit, der Beschuldigte zeigte schwerste Merkfähigkeitsstörungen (er konnte drei Begriffe kurzfristig nicht im Gedächtnis behalten) und auch das Langzeitgedächtnis erschien als schwer gestört: