Die Lebenspartnerin des Beschuldigten gab gegenüber den Gutachtern an, dieser spreche seit ca. vier Jahren zu Hause nichts und schlafe nur (Kopien IV-Akten pag. 310 f.). Am 27. Juni 2008 fand, wieder ohne Übersetzung, eine Einvernahme des Beschuldigten durch die Untersuchungsrichterin statt, an welcher er angeblich fast nichts mehr zum Tathergang wusste und sämtliche deliktrelevanten Fragen mit «ich weiss es nicht» beantwortete (Akten S 09 200 pag. V/153 ff.). Gegenüber der IV gab der Beschuldigte am 25. März 2009 an, sein Gesundheitszustand sei unverändert.