Er war also körperlich und geistig in der Lage, mit weit übersetzter Geschwindigkeit zu fahren und traute sich selber die Autofahrt von Genf nach F.________ zu. In diesem Zusammenhang wurde der Beschuldigte am 20. März 2006 in Yverdon-les-Bains befragt (pag. 259 f.). Auch hier gab er klar und sinnvoll Antwort und legte offensichtlich ein völlig normales Verhalten an den Tag. Hinweise auf eine schlechte Verfassung sind nicht auszumachen. Nur vier Monate später bot sich wiederum ein ganz anderes Bild dar. Bei den Untersuchungen vom 3. und 6. Juli 2006 im Psychiatriezentrum Münsingen (PZM), die im Gutachten vom 28. August 2006 mündeten (vgl. Kopien IV-Akten pag.