Die Befragung dauerte über vier Stunden, beschlug komplexe Themen und der Beschuldigte gab adäquat Antwort. Daneben durchlief der Beschuldigte in den Jahren 2003 bis 2004 offenbar problemlos ein Scheidungsverfahren. Auch hier finden sich in den Scheidungsakten, soweit vorhanden, keine Hinweise auf einen schlechten gesundheitlichen Zustand des Beschuldigten (vgl. Kopien Akten Sozialdienst pag. 148 ff.). Der klinische Befund der psychiatrischen Dienste des Spitals F.________ vom 14. Januar 2005 war unauffällig, wobei dazu unter anderem Folgendes festgehalten wurde (Kopien IV-Akten pag. 342): «Verhalten: höflich. Bewusstsein: klar. Orientierung: allseits gegeben.