Das von Dr. S.________ geschilderte Verhalten des Beschuldigten vom 12. August 2004 ist mit demjenigen, welches der Beschuldigte im Zeitraum von Ende 2003 bis ca. Frühling 2004 und kurz nach der Begutachtung am 22. September 2004 an den Tag gelegt hat, nicht kompatibel und der zu ziehende Schluss liegt auf der Hand. Der Beschuldigte präsentierte sich gegenüber Dr. S.________ in einem weit schlechteren Zustand, als er eigentlich war.