Nach den Angaben von Dr. S.________ zeigte sich der Beschuldigte dort teilweise verwirrt, taumelte beim gemeinsamen Verlassen des Sprechzimmers unsicher und demonstrativ wirkend im Gang und stützte sich an den Wänden (Kopien IV-Akten pag. 350 ff., wobei auch Dr. S.________ aufgefallen war, dass der Beschuldigte