umgehen (Akten S 09 200 pag. V/51). Um 19:30 Uhr wurde der Beschuldigte aus der Polizeihaft zur Einvernahme durch den Untersuchungsrichter vorgeführt, wobei die Befragung ohne Übersetzung durchgeführt werden konnte, bis um 22:00 Uhr dauerte und mit der Verhaftung des Beschuldigten endete (Akten S 09 200 pag. V/83 ff.). Gemäss dem Verbal auf dem Protokoll verlangte der Beschuldigte für die Nacht einzig eine Kopfwehtablette und gab an, es reiche aus, wenn er seine Tabletten am nächsten Morgen erhalte (Akten S 09 200 pag.