Am 22. September 2004 fand von 6:00 bis 6:45 Uhr im Beisein des Beschuldigten eine Hausdurchsuchung bei ihm statt. Im Durchsuchungsprotokoll findet sich kein Hinweis, dass der Gesundheitszustand des Beschuldigten in irgendeiner Weise eingeschränkt gewesen wäre (vgl. Akten S 09 200 pag. II/217). Danach, ab 7:00 Uhr, wurde er über Stunden polizeilich befragt, wobei er gemäss der Bemerkung der Polizei auf dem Befragungsprotokoll gut Deutsch sprach (Akten S 09 200 pag. V/47 ff.). Aus den Aussagen des Beschuldigten geht unter anderem hervor, dass ca. zwei Jahre zuvor, offenbar nach regelmässigen Casinobesuchen, eine Spielsperre gegen ihn bestand und er einen Ausweis fälschen liess, um diese zu